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AGB's
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Angebote
Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in allen Teilen freibleibend. Telefonische oder mündliche Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Muster
Die Muster sind nur als ungefähre Typmuster zu betrachten. Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geruch und in der Analyse müssen wir uns vorbehalten, wenn sich die Roh -und Hilfsstoffe, die zur Fabrikation erforderlich sind, wider Erwarten nicht in der vorgesehenen Weise beschaffen lassen.

3. Lieferung

Jede Teillieferung gilt als Geschäft. So kann insbesondere die Abnahme einer Ware nicht von der Mit­lieferung einer anderen ohne besondere schriftliche Vereinbarung abhängig gemacht werden.

Der Versand erfolgt für Käufers Rechnung, der auch bei frachtfreier Lieferung das Transportrisiko trägt. Haftung für Lieferfristen kann nicht übernommen werden.

Lieferungsunvermögen, das durch uns nicht mögliche oder nicht zumutbare schwere Beschaffung der Rohstoffe, durch Streik oder Aussperrung auch in den Betrieben unserer Lieferanten bedingt ist, steht einer Lieferungsunmöglichkeit gleich. Im Falle nicht erfolgter oder verspäteter Lieferung dürfen Schaden-, Ersatz- oder Lieferungsansprüche nicht gestellt werden. Wir sind berechtigt, Kosten, die uns durch behördliche Maßnahmen ( Anordnungen oder Gesetze) entstehen oder Forderungen, die uns unsere Lieferanten über den vereinbarten Lieferpreis hinaus berechnen, an unsere Kunden weiterzugeben, wenn der Verkaufsabschluss nachträglich hierdurch beeinflusst wird. Hierunter fallen Kosten und Forderungen, die ausgelöst werden durch die Veränderung von Transport-, Lohn- oder Energietarifen, Zöllen, Steuer usw. Mehr- oder Mindergewichte bis zu 10% sind zulässig, desgleichen Abweichungen bis zu 5% in den Maßen. Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgetragen sind.


4. Zahlungsvertrag des Käufers
Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind Verzugszinsen 5% über BDL-Diskont vom Käufer zu vergüten. Bei Zahlungsverzögerungen des Käufers kann auch sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf etwa entgegenstehende Zahlungsbedingungen verlangt werden. Ein Anspruch auf sofortige Zahlung entsteht auch dann, wenn nach Abschluss eines Geschäftes auf Grund zugegangener Auskünfte die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht mehr genügend gesichert erscheinen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlichen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung weiterverkauft, dann geht die Kaufpreisforderung des Käufers auf uns über. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, uns diese Abtretung schriftlich zu bestätigen bzw. dem Drittschuldner schriftlich bekannt zugeben. Der Käufer kann die Ware bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bremen. Das Amtsgericht ist örtlich wie sachlich zuständig. Es steht uns jedoch frei, auch andere zuständige Gerichte anzurufen.


Fon 04 21-23 79 69
Fax 04 21-23 47 51

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