Jede Teillieferung gilt als Geschäft. So kann insbesondere die Abnahme einer Ware nicht von der Mitlieferung einer anderen ohne besondere schriftliche Vereinbarung abhängig gemacht werden.
Der Versand erfolgt für Käufers Rechnung, der auch bei frachtfreier Lieferung das Transportrisiko trägt. Haftung für Lieferfristen kann nicht übernommen werden.
Lieferungsunvermögen, das durch uns nicht mögliche oder nicht zumutbare schwere Beschaffung der Rohstoffe, durch Streik oder Aussperrung auch in den Betrieben unserer Lieferanten bedingt ist, steht einer Lieferungsunmöglichkeit gleich. Im Falle nicht erfolgter oder verspäteter Lieferung dürfen Schaden-, Ersatz- oder Lieferungsansprüche nicht gestellt werden. Wir sind berechtigt, Kosten, die uns durch behördliche Maßnahmen ( Anordnungen oder Gesetze) entstehen oder Forderungen, die uns unsere Lieferanten über den vereinbarten Lieferpreis hinaus berechnen, an unsere Kunden weiterzugeben, wenn der Verkaufsabschluss nachträglich hierdurch beeinflusst wird. Hierunter fallen Kosten und Forderungen, die ausgelöst werden durch die Veränderung von Transport-, Lohn- oder Energietarifen, Zöllen, Steuer usw. Mehr- oder Mindergewichte bis zu 10% sind zulässig, desgleichen Abweichungen bis zu 5% in den Maßen. Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgetragen sind.
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